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19
Jul 11
Zuletzt aktualisiert am 28. Juli 2011

Höhere Bildung

Aufbau und Dauer
In Griechenland kann die Hochschulbildung universitär oder "nicht-universitär" sein.

Zum Tertiärbereich gehören die Universitäten (AEI) und die Höheren Technischen Lehranstalten (TEI).

Die Universitäten sind in Fakultäten gegliedert, die wiederum mehrere Fachbereiche umfassen. Die Curricula der einzelnen Fachbereiche führen zu einem Hochschulabschluss (Ptychio).

Die Höheren Technischen Lehranstalten (TEI) bestehen aus Fakultäten, die jeweils einen Studienbereich abdecken und wiederum in Fachbereiche eingeteilt sind. Es gibt folgende Fakultäten: Grafik und Kunst; Verwaltung und Wirtschaft; Gesundheits- und Sozialwesen; Agrartechnik; angewandte Technik; Nahrungsmitteltechnik und Ernährungswissenschaft.
Das Curriculum ist stärker praxisorientiert.

Studienjahr
Das Studienjahr mit Vorlesungen erstreckt sich von der zweiten Septemberhälfte bis zur ersten Junihälfte und ist in zwei Semester eingeteilt. Die TEI beginnen ihr Studienjahr, das ebenfalls in zwei Semester gegliedert ist, am 1. September und beenden es am 5. Juli.
Die Ausbildung an den Universitäten dauert mindestens vier, an den tertiären technischen Hochschuleinrichtungen mindestens drei Jahre.

Zugangsvoraussetzungen
a) Zeugnisse:

Für die Zulassung zu Einrichtungen des Tertiärbereichs ist das Abschlußzeugnis des Lykeio erforderlich. EU-Bürger müssen über einen als gleichwertig anerkannten Abschluß verfügen.

Für bestimmte Gruppen von Bewerbern, z. B. Kinder griechischer Eltern, die im Ausland arbeiten, Menschen mit besonderen Problemen oder Sportler, gibt es ein spezielles Zulassungsverfahren.

b) Zugang:

Die Einschreibung findet in den Hochschuleinrichtungen selbst statt. Bis zum Jahr 2000 können Lykeio-Absolventen an allgemeinen Prüfungen für die Hochschulzulassung (AEI-TEI) teilnehmen, die jedes Jahr in der zweiten Junihälfte stattfinden. Danach wird das Auswahlverfahren geändert, und es werden die Bewertungen der Lykeio-Schüler (mündliche und praktische Prüfungen) über drei Jahre hinweg herangezogen.

Alle Studienbewerber werden derzeit in vier Fächern ihrer Wahl geprüft, die in der letzten Jahrgangsstufe des Lykeio unterrichtet wurden und sich auf Hochschul-Fachbereiche beziehen. Kandidaten, die die Prüfung nicht bestanden haben, können diese beliebig oft in allen vier Fächern wiederholen. Für EU-Bürger sind keine Aufnahmeprüfungen oder -gespräche erforderlich, allerdings ist das Bewerbungsverfahren kompliziert.

c) Numerus Clausus:

Es gibt Zulassungsbeschränkungen für den gesamten Tertiärbereich. Die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze wird in jedem Jahr vom zuständigen Ministerium nach Beratungen mit den Bildungseinrichtungen festgelegt. Für EU-Bürger gelten diese Zulassungsbeschränkungen nicht.

d) Sprachen:

EU-Bürger brauchen keinen Leistungstest abzulegen. Sie brauchen lediglich mittels einer von einem griechischen Sprachinstitut ausgestellten Bescheinigung nachzuweisen, daß sie über ausreichende Griechischkenntnisse verfügen.

Studiengebühren
In Griechenland ist die Hochschulbildung gebührenfrei, und an den Höheren Technischen Lehranstalten (TEI) brauchen auch die EU-Bürger keine Studiengebühren zu entrichten. An den Universitäten betragen die Studiengebühren für EU-Bürger die Hälfte der Gebühren für Studierende aus Übersee oder sie werden ganz erlassen, falls ein Abkommen über die gegenseitige Befreiung von Studiengebühren mit dem Herkunftsland des EU-Bürgers besteht.

Akademische Anerkennung
a) Anerkennung der Zugangsqualifikationen:

Griechenland erkennt die Zugangsqualifikationen aller europäischen Länder gemäß den Bestimmungen der Europäischen Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse an, hat aber keine Gleichwertigkeitsabkommen mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union abgeschlossen. Zwei Einrichtungen sind für die Anerkennung der Qualifikationen zuständig, das eine für die Universitäten (Universitätsübergreifende Zentrale für die Anerkennung der Zugangsqualifikationen von Ausländern - DIKATSA), das andere für die Höheren Technischen Lehranstalten (Institut für technische Ausbildung - ITE).

"Dikatsa" ist ein vom Bildungsministerium unabhängiges Zentrum, das als Informationsstelle dient und in Einzelfällen auch Entscheidungen trifft. Entscheidungen werden nach einem Konsultationsprozeß getroffen, der durch ein schriftliches Ersuchen um ein Bewerbungsformular bei Dikatsa ausgelöst wird.

b) Anerkennung der Abschlußqualifikationen:

Informationen über die Anerkennung griechischer Hochschulabschlüsse in anderen EU-Ländern sind bei den NARIC-Zentren (Nationales Informationszentrum für die Akademische Anerkennung) erhältlich.

Anmerkung

Aufgrund der größeren Mobilität der Studenten in der Europäischen Union wird das Arbeitspensum voraussichtlich stark ansteigen. Es besteht die Möglichkeit, Studenten ausländischer Universitäten (nur im Anschluß an Prüfungen) an die Universität von Thessaloniki („Aristoteles") zu überweisen. Die Prüfungen finden einmal im Jahr (15.-23. Dezember) gemäß der Prüfungsordnung eines allgemeinen Prüfungsausschusses statt. Die Bewerbungsfrist läuft in aller Regel vom 1. bis 20. November. Auch Studenten ausländischer Universitäten müssen eine Bescheinigung über die akademische Anerkennung von der DIKATSA vorlegen.

Studienabschlüsse
Nach erfolgreicher Abschlussprüfung erhalten die Universitätsstudenten ein Diplom. Der Studienabschluss wird Studierenden verliehen, die die geforderte Anzahl von Fächern belegt und bestanden haben. Nicht bestandene Prüfungen in Pflichtfächern müssen im darauffolgenden Semester wiederholt werden. Für die Vergabe der Studienabschlüsse sind die Fachbereiche verantwortlich. Der akademische Grad (Ptychio) wird daher immer durch die Bezeichnung des betreffenden Fachbereichs ergänzt.

Inhaber eines Diploms können danach einen Doktortitel erwerben, vorausgesetzt sie legen ihre Dissertation in griechischer Sprache vor und verteidigen diese erfolgreich.

Studienförderung
Lehrbücher werden den Studierenden kostenlos vom Staat zur Verfügung gestellt. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch Kost sowie ein Teil der Kosten für Transport und Logis aus dem Staatshaushalt zur Verfügung gestellt.

a) Finanzierung:

Der Staat bietet Stipendien und Kredite an.

b) Förderungsfähigkeit:

Der Studienfortschritt sowie das Familieneinkommen gelten als Kriterien für die Unterstützung Studierender durch den Staat. Auch EU-Bürger können eine derartige Hilfe in Anspruch nehmen, und zwar gemäß den gemeinschaftlichen Bestimmungen.

 

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